Wenn die Lemminge nicht ins Verderben rennen
Ein Grundlagenirrtum liegt vor, wenn man beim Abschluss eines Vertrags von Annahmen ausgehen durfte, die sich im Nachhinein als Irrtum herausstellen (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR). Ein ähnliches Verdikt drängt sich auf, wenn man die Ausführungen der Zürcher Kantonalbank (ZKB) zur Rolle der Investment Consultants in ihrer jüngsten Pensionskassenstudie unter die Lupe nimmt.
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