Die kantonalen resp. regionalen BVG-Aufsichtsbehörden wachen darüber, dass die von ihnen beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Sie prüfen die Reglemente der Vorsorgeeinrichtungen, nehmen Einsicht in die jährliche Berichterstattung der Vorsorgeeinrichtungen und in die Berichte der Revisionsstellen bzw. der Experten für berufliche Vorsorge und treffen Massnahmen zur Behebung von Mängeln.
Die BVG-Aufsichtsbehörden erteilen in der Regel auch Rechtsauskünfte und führen Fachtagungen/Fachseminare zu aktuellen Themen der beruflichen Vorsorge durch.
Im Rahmen der Konferenz diskutieren die BVG-Aufsichtsbehörden aktuelle Fragestellungen, die sich aus der Praxis oder aus neuen gesetzlichen Grundlagen ergeben. Das Ziel ist dabei, eine möglichst einheitliche Praxis zu gewährleisten.
Dies wird einerseits durch die regelmässig stattfindenden Vorstandssitzungen, durch Mitteilungen an alle kantonalen resp. regionalen BVG-Aufsichtsbehörden und insbesondere durch die jährlich stattfindenden Aus- und Weiterbildungen für die Mitarbeitenden der kantonalen resp. regionalen Aufsichtsbehörden erreicht.
Beispiele für das Bestreben einer Vereinheitlichung der Praxis sind die Festlegungen zum Handling der Teilliquidations- und der Rückstellungsreglemente, zur Sanierung bei Unterdeckung und zum Internen Kontrollsystems (IKS) bei Vorsorgeeinrichtungen.
In der Schweiz stehen gegenwärtig rund 1'850 BVG-registrierte und rund 2'200 nicht-registrierte, überobligatorische Vorsorgeeinrichtungen mit und ohne reglementarische Leistungen sowie jeweils etwas mehr als 50 Freizügigkeits- bzw. Säule 3a-Stiftungen unter der Aufsicht der kantonalen bzw. regionalen BVG-Aufsichtsbehörden.